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Altlastenuntersuchung
In der Vergangenheit wurde die Altlastenbearbeitung auf sehr unterschiedlichen Qualitätsniveaus durchgeführt. Dies führte zu verschiedenen und nicht vergleichbaren Ergebnissen und den damit verbundenen Folgen für die Beurteilung und Sanierung.
Durch das Vorliegen einer Vielzahl länderspezifischer Vorgehensempfehlungen kam es trotz angenähert gleicher Methodik bei der Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen (s.a. LAGA-Informationsschrift ‚Altablagerungen und Altlasten‘ von 1990) im Detail zu unterschiedlichen Verfahrensweisen bei Beprobung, Probenaufbereitung, Analytik und Dokumentation durch Untersuchungsstellen.
Altlastentypische Leistungen der Untersuchungsplanung, Probennahme, Probenaufbereitung, Analytik und Bewertung unterscheiden sich von Leistungen in anderen Bereichen der Untersuchung von Umweltmedien, wie z. B. beim Immissions- oder Gewässerschutz, insbesondere dadurch, dass
- generelle Vorgaben nicht schematisch angewandt werden können ( Einzelfallbearbeitung),
- die Untersuchungen sich in der Regel auf alle Kompartimente (Boden, Bodenmaterialien und sonstige Materialien, Grundwasser, oberirdische Gewässer, Bodenluft, Deponiegas, Außenluft, Innenraumluft) erstrecken können und eine entsprechend umfassende Qualifikation des Sachverständigen/Gutachters bzw. der Untersuchungsstelle verlangen,
- die Probennahme und -aufbereitung hinsichtlich der Repräsentativität besondere Schwie-rigkeiten bereiten, aus der sich spezifische Anforderungen insbesondere auch für die Schnittstelle Probennahme/Analytik ergeben und
- bei der analytischen Untersuchung von Proben aus dem Altlastenbereich häufig standardisierte und validierte Analysenverfahren fehlen.
Dieser Umstand wurde von den Umweltministern der Länder erkannt und führte auf der 42. Umweltministerkonferenz im Mai 1994 zum Auftrag an die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), „eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung der Altlastenbearbeitung und der Beschreibung eines Qualitätssicherungssystems für Altlastenleistungen einzurichten". Darüber hinaus sollten auch konkrete Vorschläge zur erforderlichen Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen erarbeitet werden.
Die Amtschefkonferenz vom Oktober 1994 konkretisierte diesen Auftrag dahingehend, dass im Januar 1995 durch den Altlastenausschuss (ALA) der LAGA die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung" gegründet wurde. Die Arbeitsgruppe wurde 2000 im Zuge des Wechsels des Altlastenausschusses von der LAGA zur Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) umbenannt und ab 2002 als Unterausschuss weitergeführt. Ihr gehören Vertreterinnen ] und Vertreter aus 12 Bundesländern und dem Umweltbundesamt an.
Mit dem BBodSchG und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung liegt seit 1999 der rechtliche Rahmen für die Altlastenbearbeitung vor. Dieser Rahmen behandelt über die Altlasten hinaus auch schädliche Bodenveränderungen, sowie Fragen der Vorsorge.
(Quelle
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