Käufer und Verkäufer gleichermaßen sind bei Kaufübergang einer Immobilie auf eine realistische Wertermittlung in Hinblick auf Altlastenkosten angewiesen.
Es ist keine „Wertermittlung“ für den Käufer, wenn von mehreren schlechten Investor-Geboten das mit dem geringsten Altlastenabschlag als wertbildend akzeptiert werden muss, aber auch der Investor bleibt bei der Kostenermittlung für evtl. vorhandene Altlasten auf der unsicheren Seite.
Beide Seiten beziehen ihre Informationen aus denselben Quellen:
Gutachten, Altlastenkataster und andere Behördeninformationen, Firmenunterlagen, „Erfahrungswerte“.
Als neutrale Informationen werden vorhandene Gutachten gewertet, insbesondere selbst beauftragte.
Methodik „konventioneller“ Gutachten
Es werden Luftbilder, Karten, Bauakten, Kataster und Firmenunterlagen ausgewertet. Nicht zu vergessen die immer nützliche Befragung des langjährigen Hausmeisters. Zielgerichtet wird der Altstandort dann durch Bohrungen an den Stellen untersucht, an denen eine Belastung wahrscheinlich ist:
Erdtanks, Becken, Leitungstrassen und Kanalsysteme, Gruben, Installationen, Firmentankstellen, Waschplätze, Späne Lager, Gefahrstofflager, Werkstätten, beaufschlagte Hallenböden u.s.w.. |
Es werden Bodenproben analysiert, Grundwasser abgepumpt und beprobt, Bodenluft abgesaugt und untersucht, vielleicht auch geophysikalisch gemessen.
Die festgestellten Belastungen werden dokumentiert, im Idealfall auch in ihrer Ausdehnung beschrieben.
Diese Methoden sollen hier nicht etwa als fehlerhaft dargestellt werden, sie entsprechen vielmehr der geübten Praxis.
Aussagekraft von Gutachten
Der Käufer wird regelmäßig vermuten, dass einige Belastungen noch gar nicht gefunden worden sind, was auch häufig genug der Fall ist. Der Käufer schlägt also zum gefundenen Altlastbestand noch einen „Angstzuschlag“ auf. Der Verkäufer vermutet dagegen, dass die Belastungen zu großzügig abgegrenzt worden sind und hätte gerne einen Abschlag.
Punktuelle Belastungen durch in den Untergrund eingedrungene Schadstoffe. |