Geothermie & Regenerative Energien
Kontakt & Infos
Marc Below
Fachbereichsleiter Geothermie / GIS / EDV
Tel.: (02 28) 9 89 72 - 77
Mobil: (01 77) 89 89 70 7
Email: m.below@geoconsulting.de
Thomas Conzen
Projektleiter Geothermie / EDV
Tel.: (02 28) 9 89 72 - 62
Mobil: (01 77) 89 89 71 2
Email: t.conzen@geoconsulting.de
Beate Hörbelt
Projektleiterin Geothermie / Brunnenbau
Tel.: (02 28) 9 89 72 - 86
Mobil: (01 77) 89 89 72 1
Email: b.hoerbelt@geoconsulting.de
Entwurfs-/ Genehmigungsplanung
Auf Basis der Voruntersuchungen und Simulationen wird die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Im Modell werden die Vorgaben der TGA-Planer berücksichtigt. Dem Nutzer können nach aktuellem Stand der Technik eindeutige Kennzahlen (Leistungs-/Jahresarbeitszahl) für den Betrieb der Sonden- oder Brunnenanlage zu Verfügung gestellt werden, die auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern für die Anlage sind.
- Optimierung des Sondenfeldes oder der Brunnenstandorte
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Erstellung aller Antragsunterlagen für wasser- bzw. bergrechtlichen Genehmigungen
Wasser- und bergrechtliche Genehmigungsverfahren
Die Entnahme von Grundwasser und die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers ist eine Benutzung nach § 3 Abs. 1 WHG und daher erlaubnispflichtig. Durch den Bau oder den Betrieb von Erdwärmesonden kann ein erlaubnispflichtiger Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG erfüllt sein, und zwar unabhängig davon, ob beim Einbau Grundwasser angetroffen wird oder nicht. Daher ist sowohl für den Bau und Betrieb einer Brunnenanlage als auch einer Erdsondenanlage eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
In Fällen, in denen die Gewinnung und die Nutzung der Erdwärme nicht auf ein und demselben Grundstück stattfindet und nicht im direkten Zusammenhang mit der baulichen Nutzung, z. B. der Beheizung eines Gebäudes, oder einer sonstigen städtebaulichen Nutzung steht (§ 4 Abs. 2 BBergG), sowie in den Fällen, in denen zum Zweck der Erdwärmenutzung Bohrungen mehr als 100 m tief in den Boden eindringen sollen (§ 127 Abs. 1 BBergG), sind bergrechtliche Regelungen zu beachten.
Ausführungsplanung
Als Grundlage für die folgende Ausschreibung und den Bau werden detaillierte Ausführungspläne erstellt. Sie umfassen in der Regel:
- Lagepläne
- technische Zeichnungen wie Schnitte und Konstruktionsdetails (Brunnenausbau, Brunnenkopf etc.)



