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1919.55.2012

Kontakt & Infos

Dirk Blume
Prokurist
Abteilungsleiter Baugrund/Grundbau
Tel.:   (02 28) 9 89 72 - 52
Mobil: (01 77) 89 89 74 0
Email: d.blume@geoconsulting.de
vCard:

Andreas Mayer
Fachbereichsleiter Baugrund
Tel.:   (02 28) 9 89 72 - 51
Mobil: (01 77) 89 89 72 7
Email: a.mayer@geoconsulting.de

Jan Balkhausen
Projektleiter Baugrund
Tel.:   (02 28) 9 89 72 - 45
Mobil: (01 77) 89 89 75 1
Email: j.balkhausen@geoconsulting.de

Florian Schmitz
Projektleiter Baugrund
Tel.:   (02 28) 9 89 72 - 66
Mobil: (01 77) 89 89 76 6
Email: f.schmitz@geoconsulting.de

 

Nachgründung über Mikropfähle

Kommt es im Zuge von Erneuerungen oder Revitalisierungen von Bestandsgebäuden zu einer Erhöhung der Gründungslasten, so können diese häufig nicht über die bestehenden Gründungskörper in den Baugrund eingeleitet werden. Dann werden Nachgründungsarbeiten notwendig, die, abhängig vom anstehenden Baugrund und dem zur Verfügung stehenden Platzbedarf, als Flach- oder Tiefgründungen ausgebildet werden.

Bei Tiefgründungen werden die Lasten über Mikropfähle nach DIN EN 14 199 in den Untergrund abgeleitet. Mikropfähle können mit kleinem Gerät (Bohrdurchmesser 90,0 bis 300,0 mm) hergestellt werden. Der Pfahl kann sowohl Druck als auch Zug aufnehmen. Hierzu wird ein Stahlglied in den anstehenden Boden eingespült, gerammt, gepresst oder gebohrt und über die gesamte Länge mit einer Zementsuspension oder -mörtel kraftschlüssig verpresst. Nachdem die Suspension ausgehärtet ist, wird das neue Fundament nach den Vorgaben des Tragwerkplaners ausgehoben und eingeschalt. Die Pfähle werden mittels einer Pfahlkopfplatte miteinander verbunden. Diese wird in den neuen Gründungskörper integriert und mit diesem kraftschlüssig verbunden.

Der in Deutschland üblicherweise verwendete Mikropfahl wird als Verpresspfahl (Zementmörtel oder Zementsuspension) mit einem oder mehreren Traggliedern aus hochwertigem Stahl ausgeführt. Hierzu werden i. d. R. GEWI Stähle (DYWIDAG bzw. SUSPA) S 555/700 bzw. BSt 500 S mit Durchmessern von 32,0, 40,0, 50,0 und 63,5 mm verwendet. Der Bohraußen- bzw. Verpresskörperdurchmesser beträgt ca. 130,0 bis zu 250,0 mm.

Die Bemessung der Mikropfähle wird nach dem in der DIN 1054-2005 dargestellten Teilsicherheitskonzept vorgenommen.