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1919.55.2012

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Gründung von Windkraftanlagen
Gemäß DiBt - Richtlinie (2004-03) sind die Gründungen von WEA in die Geotechnische Kategorie 2 (GK 2) nach DIN 1054 (2005-01) einzuordnen. Für ein Windradbaugrundgutachten werden somit zusätzliche Angaben erforderlich.

Kurz gefasst muss ein Gutachten folgende Bedingungen erfüllen:

 

  • Angaben zu den zulässigen Bodenpressungen sowie den statischen und dynamischen Bodenkennwerten
  • Gründungsempfehlung (Flach- oder Tiefgründung)
  • Angaben zur Drehfedersteifigkeit zur Vermeidung von Schwingungsresonanzen, d.h. zyklischen Belastungen gemäß DIN 1054 (2005-01) §7.7.1
  • Grundwasserstände (Lastfall mit und ohne Auftrieb) unter Berücksichtigung von Oberflächen-, Schichtenwasserstände und/oder bei stauendem Sickerwasser (Badewanneneffekt).

 

Darüber hinaus enthält das Gutachten aller erforderlichen Angaben eines "normalen" Gründungsgutachtens, d.h. Angaben zur Bauausführung wie Bodenklassen, Böschungswinkel, Verbau, Wasserhaltung, etc. Dazu werden bei schwierigen Bodenklassen Einsatzgeräte zum Lösen und Abbauen der Steine bzw. Angaben zum Aufbau der Zuwegung und der Kranstellfläche gemacht. Zusätzliche Angaben erfolgen zu Höhensituation des Gelände sowie ggf. zur Erdbeben- und Bergbauproblematik. Ein diesbezügliches Angebot wird auf den entsprechenden Standort ausgearbeitet.